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   OLG Hamm, 02.07.2019 - III-1 Vollz (Ws) 215/19   

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https://dejure.org/2019,45560
OLG Hamm, 02.07.2019 - III-1 Vollz (Ws) 215/19 (https://dejure.org/2019,45560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2019 - III-1 Vollz (Ws) 215/19 (https://dejure.org/2019,45560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - III-1 Vollz (Ws) 215/19 (https://dejure.org/2019,45560)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14

    Unzulässige Bezugnahme auf nicht in der Akte befindliche Schriftstücke nach § 115

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2019 - 1 Vollz (Ws) 215/19
    Über die in § 116 StVollzG ausdrücklich geregelten Zulassungsgründe hinaus ist die Rechtsbeschwerde nach allgemeiner Auffassung und der ständigen Rechtsprechung des Senats auch dann zuzulassen, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG bzw. nicht überprüfen kann, ob der angefochtene Beschluss auf einer Rechtsverletzung beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 527/16 m.w.N., vom 28. Oktober 2014 zu III-1 Vollz(Ws) 497/14, zitiert nach juris Rn. 4 und vom 27. September 2018 zu III-1 Vollz (Ws) 353/18 m.w.N.; vgl. auch Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 4 m.w.N.; Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., Teil IV § 116 StVollzG Rn. 10 und § 115 StVollzG Rn. 78, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 527/16

    Verlegung in den geschlossenen Vollzug wegen Verdacht einer neuen Straftat;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2019 - 1 Vollz (Ws) 215/19
    Über die in § 116 StVollzG ausdrücklich geregelten Zulassungsgründe hinaus ist die Rechtsbeschwerde nach allgemeiner Auffassung und der ständigen Rechtsprechung des Senats auch dann zuzulassen, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG bzw. nicht überprüfen kann, ob der angefochtene Beschluss auf einer Rechtsverletzung beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 527/16 m.w.N., vom 28. Oktober 2014 zu III-1 Vollz(Ws) 497/14, zitiert nach juris Rn. 4 und vom 27. September 2018 zu III-1 Vollz (Ws) 353/18 m.w.N.; vgl. auch Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 4 m.w.N.; Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., Teil IV § 116 StVollzG Rn. 10 und § 115 StVollzG Rn. 78, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.05.2020 - 4 Ws 192/20

    Abgelehnter Antrag des Besuchs der Tochter im Rahmen des Maßregelvollzugs Pflicht

    Sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden und ist statthaft, da das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund unzureichender Feststellungen der Strafvollstreckungskammer nicht überprüfen kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §§ 138 Abs. 3 iVm. 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (stRspr vgl. OLG Hamm BeckRS 2019, 28079; KG BeckRS 2016, 05034 jew. mwN).
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